Geheimhaltungsvereinbarung
Diese Vereinbarung wird zum Zeitpunkt des Tag des 2024, zwischen:
Offenlegende Partei:
Adresse:
E-Mail-Adresse:
Empfänger:Yangzhou Wayeah International Trading Co., Ltd.
Adresse:Zimmer 816 und 818, Gongyuan-Gebäude, Nr. 56 westlich von WenchangStraße, Yangzhou, Jiangsu, Kinna.
E-Mail-Adresse:info@plushies4u.com
Diese Vereinbarung regelt die Offenlegung bestimmter vertraulicher Informationen durch die offenlegende Partei gegenüber der empfangenden Partei. Dies umfasst Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsprozesse, Fertigungsprozesse, Geschäftspläne, Erfindungen, Technologien, Daten jeglicher Art, Fotografien, Zeichnungen, Kundenlisten, Finanzberichte, Verkaufsdaten, geschützte Geschäftsinformationen jeglicher Art, Forschungs- oder Entwicklungsprojekte oder -ergebnisse, Tests oder sonstige nicht-öffentliche Informationen, die sich auf das Geschäft, Ideen oder Pläne einer Vertragspartei beziehen und der anderen Partei in jeglicher Form oder auf jeglichem Wege, einschließlich, aber nicht beschränkt auf schriftliche, maschinenschriftliche, magnetische oder mündliche Übermittlungen, im Zusammenhang mit vom Kunden vorgeschlagenen Konzepten mitgeteilt werden. Solche vergangenen, gegenwärtigen oder geplanten Offenlegungen gegenüber der empfangenden Partei werden nachfolgend als „geschützte Informationen“ der offenlegenden Partei bezeichnet.
1. Hinsichtlich der von der offenlegenden Partei offengelegten Eigentumsdaten erklärt sich die empfangende Partei hiermit einverstanden:
(1) die Eigentumsdaten streng vertraulich zu behandeln und alle Vorkehrungen zum Schutz dieser Eigentumsdaten zu treffen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Maßnahmen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Unterlagen einsetzt);
(2) Es ist untersagt, Eigentumsdaten oder daraus abgeleitete Informationen an Dritte weiterzugeben;
(3) Die geschützten Informationen dürfen zu keiner Zeit verwendet werden, außer zum Zweck der internen Bewertung der Beziehung zur offenlegenden Partei;
(4) Es ist untersagt, die Eigentumsdaten zu reproduzieren oder zurückzuentwickeln. Die empfangende Partei hat sicherzustellen, dass ihre Mitarbeiter, Beauftragten und Unterauftragnehmer, die die Eigentumsdaten erhalten oder Zugriff darauf haben, eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder eine ähnliche Vereinbarung mit vergleichbarem Inhalt wie diese Vereinbarung abschließen.
2. Ohne die Gewährung von Rechten oder Lizenzen zu begründen, erklärt sich die offenlegende Partei damit einverstanden, dass die vorstehenden Bestimmungen nicht für Informationen gelten, die nach Ablauf von 100 Jahren ab dem Datum der Offenlegung vorliegen, oder für Informationen, deren Besitz die empfangende Partei nachweisen kann;
(1) ist der Öffentlichkeit zugänglich geworden oder wird ihr zugänglich (es sei denn, dies beruht auf einem unzulässigen Handeln oder Unterlassen der empfangenden Partei oder ihrer Mitglieder, Vertreter, Beratungseinheiten oder Mitarbeiter);
(2) Informationen, von denen schriftlich nachgewiesen werden kann, dass sie sich bereits vor dem Erhalt der Informationen durch die offenlegende Partei im Besitz der empfangenden Partei befanden oder ihr durch deren Verwendung bekannt waren, es sei denn, die empfangende Partei ist unrechtmäßig im Besitz der Informationen;
(3) Informationen, die ihm von einem Dritten rechtmäßig mitgeteilt wurden;
(4) Informationen, die von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung der geschützten Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden. Die empfangende Partei darf Informationen aufgrund eines Gesetzes oder einer gerichtlichen Anordnung offenlegen, sofern sie angemessene und sorgfältige Anstrengungen unternimmt, die Offenlegung zu minimieren und der offenlegenden Partei die Möglichkeit einräumt, eine Schutzanordnung zu beantragen.
3. Auf schriftliche Aufforderung der offenlegenden Partei hat die empfangende Partei unverzüglich sämtliche geschützten Informationen und Dokumente sowie alle Datenträger, die solche geschützten Informationen enthalten, einschließlich aller Kopien oder Auszüge davon, an die offenlegende Partei zurückzugeben. Sofern die Eigentumsdaten in einer Form vorliegen, die eine Rückgabe nicht ermöglicht oder die kopiert oder in andere Materialien übertragen wurde, sind sie zu vernichten oder zu löschen.
4. Der Empfänger versteht, dass diese Vereinbarung
(1) Erfordert keine Offenlegung von geschützten Informationen;
(2) Verlangt von der offenlegenden Partei weder den Abschluss einer Transaktion noch die Aufnahme einer Beziehung;
5. Die offenlegende Partei bestätigt und erklärt sich ferner damit einverstanden, dass weder die offenlegende Partei noch ihre Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater eine ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherung oder Gewährleistung hinsichtlich der Vollständigkeit oder Genauigkeit der dem Empfänger oder seinen Beratern zur Verfügung gestellten Eigentumsdaten abgeben oder abgeben werden und dass der Empfänger für seine eigene Bewertung der geänderten Eigentumsdaten verantwortlich ist.
6. Die Nichtausübung von Rechten aus diesem Vertrag durch eine der Parteien zu irgendeinem Zeitpunkt und für einen beliebigen Zeitraum gilt nicht als Verzicht auf diese Rechte. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Keine Partei darf ihre Rechte aus diesem Vertrag ohne die Zustimmung der anderen Partei abtreten oder übertragen. Änderungen dieses Vertrags bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung beider Parteien. Sofern keine Zusicherung oder Gewährleistung in diesem Vertrag arglistig erfolgt, stellt dieser Vertrag die gesamte Übereinkunft der Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands dar und ersetzt alle vorherigen Zusicherungen, schriftlichen Vereinbarungen, Verhandlungen oder Absprachen in diesem Zusammenhang.
7. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht des Sitzes der offenlegenden Partei (oder, falls die offenlegende Partei in mehreren Ländern ansässig ist, dem Recht ihres Hauptsitzes) (das „Gebiet“). Die Parteien vereinbaren, Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag den nicht ausschließlichen Gerichten des Gebiets vorzulegen.
8. Die Geheimhaltungs- und Wettbewerbsverbotsverpflichtungen der Yangzhou Wayeah International Trading Co., Ltd. in Bezug auf diese Informationen gelten ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung unbefristet. Die Verpflichtungen der Yangzhou Wayeah International Trading Co., Ltd. in Bezug auf diese Informationen gelten weltweit.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am oben genannten Datum unterzeichnet:
Offenlegende Partei:
Vertreter (Unterschrift):
Datum:
Empfänger:Yangzhou Wayeah International Trading Co., Ltd.
Vertreter (Unterschrift):
Titel: Direktor von Plushies4u.com
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