Geheimhaltungsvereinbarung
Diese Vereinbarung gilt ab dem Tag des 2024, bis und zwischen:
Offenlegende Partei:
Adresse:
E-Mail-Adresse:
Empfänger:Yangzhou Wayeah International Trading Co., Ltd.
Adresse:Zimmer 816 und 818, Gongyuan-Gebäude, Nr. 56 westlich von WenchangStraße, Yangzhou, Jiangsu, Kinna.
E-Mail-Adresse:info@plushies4u.com
Dieser Vertrag gilt für die Offenlegung vertraulicher Informationen durch die offenlegende Partei gegenüber der empfangenden Partei. Dazu gehören Geschäftsgeheimnisse, Geschäftsprozesse, Herstellungsverfahren, Geschäftspläne, Erfindungen, Technologien, Daten aller Art, Fotos, Zeichnungen, Kundenlisten, Jahresabschlüsse, Verkaufsdaten, geschützte Geschäftsinformationen aller Art, Forschungs- und Entwicklungsprojekte oder -ergebnisse, Tests oder sonstige nicht öffentliche Informationen im Zusammenhang mit dem Geschäft, den Ideen oder Plänen einer Vertragspartei, die der anderen Partei in jeglicher Form und auf jeglichem Wege, einschließlich, aber nicht beschränkt auf schriftliche, maschinengeschriebene, magnetische oder mündliche Übertragungen, im Zusammenhang mit vom Kunden vorgeschlagenen Konzepten übermittelt werden. Solche vergangenen, gegenwärtigen oder geplanten Offenlegungen gegenüber der empfangenden Partei werden im Folgenden als „geschützte Informationen“ der offenlegenden Partei bezeichnet.
1. In Bezug auf die von der offenlegenden Partei offengelegten Titeldaten erklärt sich die empfangende Partei hiermit einverstanden:
(1) die Titeldaten streng vertraulich zu behandeln und alle Vorkehrungen zu treffen, um diese Titeldaten zu schützen (einschließlich, ohne Einschränkung, der Maßnahmen, die die empfangende Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Materialien ergreift);
(2) Keine Titeldaten oder aus den Titeldaten abgeleitete Informationen an Dritte weiterzugeben;
(3) Die geschützten Informationen zu keinem Zeitpunkt zu verwenden, außer zum Zweck der internen Bewertung der Beziehung zur offenlegenden Partei;
(4) Die Titeldaten dürfen nicht reproduziert oder zurückentwickelt werden. Die empfangende Partei hat dafür zu sorgen, dass ihre Mitarbeiter, Vertreter und Subunternehmer, die die Titeldaten erhalten oder Zugriff darauf haben, eine Vertraulichkeitsvereinbarung oder eine ähnliche Vereinbarung abschließen, die inhaltlich diesem Vertrag entspricht.
2. Ohne Gewährung von Rechten oder Lizenzen erklärt sich die offenlegende Partei damit einverstanden, dass das Vorstehende nicht für Informationen gilt, die nach Ablauf von 100 Jahren ab dem Datum der Offenlegung vorliegen, oder für Informationen, deren Besitz die empfangende Partei nachweisen kann;
(1) der Öffentlichkeit zugänglich geworden sind oder werden (außer durch fehlerhafte Handlungen oder Unterlassungen der empfangenden Partei oder ihrer Mitglieder, Vertreter, Beratungseinheiten oder Mitarbeiter);
(2) Informationen, bei denen schriftlich nachgewiesen werden kann, dass sie sich bereits im Besitz der empfangenden Partei befanden oder ihr durch Nutzung bekannt waren, bevor die empfangende Partei die Informationen von der offenlegenden Partei erhalten hat, es sei denn, die empfangende Partei befindet sich unrechtmäßig im Besitz der Informationen;
(3) Informationen, die ihm von einem Dritten rechtmäßig zugänglich gemacht wurden;
(4) Informationen, die von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Verwendung geschützter Informationen der offenlegenden Partei entwickelt wurden. Die empfangende Partei darf Informationen als Reaktion auf eine gesetzliche oder gerichtliche Anordnung offenlegen, sofern sie sorgfältige und angemessene Anstrengungen unternimmt, um die Offenlegung so gering wie möglich zu halten und der offenlegenden Partei die Möglichkeit gibt, eine Schutzanordnung zu beantragen.
3. Die empfangende Partei ist jederzeit nach schriftlicher Aufforderung der offenlegenden Partei verpflichtet, sämtliche geschützten Informationen und Dokumente sowie Datenträger mit diesen geschützten Informationen sowie sämtliche Kopien und Auszüge unverzüglich an die offenlegende Partei zurückzugeben. Liegen die Titeldaten in einer Form vor, die eine Rückgabe nicht zulässt oder in andere Materialien kopiert oder übertragen wurde, sind sie zu vernichten oder zu löschen.
4. Der Empfänger versteht, dass diese Vereinbarung.
(1) Es ist keine Offenlegung vertraulicher Informationen erforderlich.
(2) erfordert von der offenlegenden Partei nicht, dass sie eine Transaktion tätigt oder eine Beziehung unterhält;
5. Die offenlegende Partei erkennt ferner an und stimmt zu, dass weder die offenlegende Partei noch einer ihrer Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Berater ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Garantien hinsichtlich der Vollständigkeit oder Richtigkeit der dem Empfänger oder seinen Beratern bereitgestellten Titeldaten geben oder geben werden und dass der Empfänger für seine eigene Auswertung der geänderten Titeldaten verantwortlich ist.
6. Das Versäumnis einer Partei, ihre Rechte aus dem Basisvertrag zu irgendeinem Zeitpunkt für einen beliebigen Zeitraum wahrzunehmen, stellt keinen Verzicht auf diese Rechte dar. Sollte ein Teil, eine Bedingung oder eine Bestimmung dieses Vertrags rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Teile des Vertrags hiervon unberührt. Keine der Parteien darf ihre Rechte aus diesem Vertrag ohne Zustimmung der anderen Partei ganz oder teilweise abtreten oder übertragen. Dieser Vertrag darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung beider Parteien nicht aus anderen Gründen geändert werden. Sofern eine hierin enthaltene Zusicherung oder Garantie nicht betrügerisch ist, enthält dieser Vertrag die gesamte Übereinkunft der Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand und ersetzt alle vorherigen Zusicherungen, Schriftstücke, Verhandlungen oder Übereinkünfte in Bezug darauf.
7. Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Sitzes der offenlegenden Partei (oder, falls die offenlegende Partei in mehreren Ländern ansässig ist, des Sitzes ihres Hauptsitzes) (das „Gebiet“). Die Parteien vereinbaren, Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, den nicht ausschließlich zuständigen Gerichten des Gebiets vorzulegen.
8. Die Vertraulichkeits- und Wettbewerbsverbotsverpflichtungen von Yangzhou Wayeah International Trading Co., Ltd. in Bezug auf diese Informationen gelten ab dem Datum des Inkrafttretens dieser Vereinbarung auf unbestimmte Zeit. Die Verpflichtungen von Yangzhou Wayeah International Trading Co., Ltd. in Bezug auf diese Informationen gelten weltweit.
ZU URKUND DESSEN haben die Parteien diese Vereinbarung am oben genannten Datum unterzeichnet:
Offenlegende Partei:
Vertreter (Unterschrift):
Datum:
Empfänger:Yangzhou Wayeah Internationale Handelsgesellschaft, Ltd..
Vertreter (Unterschrift):
Titel: Direktor von Plushies4u.com
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